Prüfungsordnung

 

Voraussetzung zur Prüfung

Die bescheinigte Teilnahme an allen Seminaren der BATO- Weiterbildung berechtigt zur Teilnahme an einer ordentlichen Prüfung. Des weiteren ist der Nachweis über einen Erste Hilfe Kurs einer offiziellen Institution (z.B. DRK oder ähnliche) zu erbringen, der nicht älter als 3 Jahre ist.

Teile anderer Weiterbildungen können in Ausnahmefällen, auf Antrag und nach Überprüfung durch das Prüfungsgremium, anerkannt werden.

Kandidat/en/Innen, die sich die erforderlichen Gesamtkenntnisse anderweitig angeeignet haben, können ebenfalls einen besonderen Antrag auf die Zulassung zur Prüfung stellen.

Anträge auf Anerkennung extern erworbener Fachkenntnisse sind beim Prüfungsgremium schriftlich mit Weiterbildungs- bzw. Ausbildungsnachweisen einzureichen.

 

Aufbau der Prüfung

  • Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (Lehrprobe).
  • Sofern die erforderliche Punktzahl im schriftlichen oder im praktischen Teil knapp verfehlt wird, kann eine mündliche Prüfung hinzugezogen werden. Hierüber entscheidet die Prüfungskommission.
  • Es besteht einmalig die Möglichkeit, eine nicht bestandene Prüfung oder Teilbereiche einer nicht bestandenen Prüfung in einer Nachprüfung nachzuholen.

Prüfungsablauf

 

Die Prüfung findet an einem Wochenende statt, wenn sich mindestens 5 Prüflinge an einem Standort zur Prüfung angemeldet haben. Die schriftliche Prüfung ist für Samstag vorgesehen, die praktische für Sonntag.

 

 

Schriftliche Prüfung:

 

Die schriftliche Prüfung besteht aus Fragen der Haupt- und Nebenfächer.

In den Hauptfächern sind 10 Multiple-Choice-Fragen in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und unterschiedlicher Bepunktung und 4 Fragen, deren Beantwortung in Textform erfolgen muss, zu beantworten.

In den Nebenfächern 7 Multiple-Choice-Fragen sowie 3 Fragen in Textform.

 

 

Praktische Prüfung:

 

Der Prüfling erhält 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin ein von dem Prüfungsgremium ausgewähltes Fachthema zur Bearbeitung. Die Bearbeitung erfolgt in einer schriftlichen Ausarbeitung, die dem Prüfungsgremium vorzulegen ist, und einer praktischen Durchführung (Dauer 45 Min.) mit einer durch den Bundesverband organisierten Gruppe. Die Ausarbeitung des Themas wird mind. 1 Woche vor der Prüfung der Prüfungskommission zur Begutachtung eingereicht

Die Bewertung des Unterrichts erfolgt anhand eines standardisierten Bewertungsbogens durch alle Mitglieder der Prüfungskommission. Im Anschluss findet eine Nachbesprechung statt.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn

mindestens 70% der möglichen Punktzahl aus den schriftlichen Prüfungsfragen erreicht wurden und die praktische Prüfung zumindest mit der Note befriedigend bewertet wurde.

 

Das Prüfungsgremium setzt sich aus folgenden 5 Prüfern zusammen:

 

· Die Standortleitung

· Der/die Vorsitzende oder Vertretung

· 2 BATO- Fachdozenten/ -innen

· ein unabhängiger Beobachter